Euro am Sonntag-Meldung

Verbraucherschutz: Neue Chance für Dieselgeschädigte


Verbraucherschutz: Neue Chance für Dieselgeschädigte

Die Bundesregierung stärkt auf Druck der Europäischen Kommission die Rechte von Verbrauchern, die - wie etwa im Dieselskandal - von Unternehmen geschädigt wurden.

von Bernhard Bomke, €uro am Sonntag

Nach dem Gesetzentwurf sollen sich Verbraucher ab dem 1. November 2018 in einem ersten Schritt mit anderen in gleicher Sache Geschädigten zusammentun können. Finden sich mindestens 50 Betroffene, können diese von einem Verbraucherschutzverband auf dessen Kosten eine Musterfeststellungsklage erheben lassen. Bestätigt das Gericht den Mangel, müssen die Geschädigten ihren Schadenersatz dann aber in einem zweiten Schritt selbst einklagen, sofern es keinen Vergleich gibt.

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Skeptisch reagiert der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer auf den Entwurf. Zwar spreche der Starttermin 1. November dafür, dass die zwei Millionen Dieselautofahrer, die sich von VW betrogen fühlen, noch die Chance haben sollen, vor Ablauf der Verjährungsfrist Schadenersatz einzuklagen. Andererseits müsse das Gesetz noch durch den Bundesrat. Werde dort lange diskutiert, etwa auf Betreiben des VW-Landes Niedersachsen, bestehe doch noch die Gefahr der Verjährung.




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Bildquellen: INSAGO / Shutterstock.com, Volkswagen AG

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