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Zahnzusatzversicherungen: Policen mit Biss


Zahnzusatzversicherungen: Policen mit Biss

Eine hohe Rechnung vom Zahnarzt, und die Kasse zahlt nur einen Bruchteil - das ist der Normalfall. €uro zeigt, welche Zahnzusatzversicherungen wirklich helfen.

von Martin Reim, Euro Magazin

Zuerst die gute Nachricht: Eigentlich ist Zucker für Zähne ungefährlicher als allgemein angenommen. Solange er kristallin oder mit Flüssigkeiten vermischt ist, etwa als leckeres Eis, wird er schnell mit dem Speichel heruntergeschluckt. Und jetzt die schlechte: Probleme gibt es vor allem bei klebrigen Süßigkeiten, wenn man sich nach dem Genuss nicht die Zähne putzt. Die Naschereien werden in gefährdete Bereiche gedrückt und können eine Reaktion in Gang setzen, die mit der weltweit häufigsten Zahnerkrankung endet - Karies.

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Und dann wird es manchmal teuer. So kostet eine Krone aus Keramik, abhängig vom Wohnort, zwischen 500 und 1200 Euro. Und für eine Prothese sind schon mal knapp 10 000 Euro drin, wie Zahlen der Website 2te-ZahnarztMeinung.de zeigen. Es sind solche Horrorsummen, die viele Menschen eine Zahnzusatzversicherung abschließen lassen. Doch welche Policen sind wirklich sinnvoll?

€uro hat das in Kooperation mit der Analysegesellschaft für Anlage- und Versicherungsprodukte untersucht. Dabei mussten alle Tarife, die auf den Seiten 115 bis 117 abgebildet sind, akzeptable Leistungen in zwei entscheidenden Bereichen bieten: beim Zahnersatz, also etwa Kronen, Brücken und Prothesen, und bei der Zahnbehandlung, beispielsweise wenn Kunststofffüllungen anstelle von Amalgam eingesetzt werden. Grund: Ein Kunde ohne weitgehende Fachkenntnis erwartet zu Recht, dass er bei beidem gut bedient wird.

Zudem mussten die abgebildeten Tarife im Durchschnitt der beiden Bereiche wenigstens 61 Prozent der tatsächlichen Kosten abdecken. Das mag nach relativ wenig klingen, wenn man die Werbung für leistungsschwächere Tarife hört. Hier ist oft die Rede von 100 Prozent Erstattung. Das bezieht sich allerdings in der Regel auf den Festzuschuss, der bei allen gesetzlichen Krankenkassen einheitlich ist. Festzuschuss bedeutet, dass sich die Kassen nicht prozentual an Kosten beteiligen, sondern einen bestimmten Betrag je nach Maßnahme hinzugeben. Und der ist oft lächerlich gering. Um solche Missverständnisse zu vermeiden, beziehen sich die Prozentzahlen bei den abgebildeten Tarifen auf die tatsächlichen Kosten.
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Beispiel Inlay: Das ist eine Einlagefüllung für ein Loch im Zahn, das normalerweise mit Amalgam gefüllt würde. Sie kann aus einer Goldlegierung, aus Keramik oder Kunststoff bestehen. Die Kassen zahlen lediglich 45 Euro, nämlich den Zuschuss für eine Amalgamfüllung. Die tatsächlichen Kosten des Inlays für Material, Labor und zahnärztliche Leistungen betragen jedoch gut und gern 600 Euro. Eine Erstattung von 100 Prozent würde also lediglich zusätzliche 45 Euro betragen, 510 Euro müsste der Patient allein schultern.

Trügerischer Festzuschuss
Das Beispiel zeigt auch: Bei einer Erstattung von beispielsweise 70 Prozent der Gesamtkosten plus Festzuschuss müsste der Kunde lediglich 135 Euro zuzahlen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Manche Gesellschaften kalkulieren den Festzuschuss ein, wenn sie die Prozente der Gesamtkosten ausrechnen.

Generell liegen die Prämien gerade für leistungsstarke Policen relativ hoch, verglichen mit anderen Versicherungssparten. Das liegt nicht nur an den Leistungen, sondern auch an folgendem Phänomen: Wer einen Zahnzusatzvertrag abschließt, kann selbst erheblich beeinflussen, wie viel er herausholt - durch den Wunsch nach hochwertigeren Materialien, aufwendigeren Techniken oder (falls im Katalog vorgesehen) nach regelmäßiger professioneller Zahnreinigung. Und weil viele tief in den gemeinsamen Geldtopf greifen, kommt es alle teurer.
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Jedoch haben die Versicherer einige Hürden eingebaut, um derlei Ausreizen zu erschweren. In der Regel dauert es acht Monate, bis man die erste Leistung einfordern darf. Und auch ab dem neunten Monat zahlen die Anbieter nicht unbegrenzt. Zumeist sind in den ersten zwei bis drei Vertragsjahren absolute ­Erstattungsgrenzen in Euro üblich. Erst dann tritt die volle Leistung ein.

Noch ein weiteres Unterscheidungskriterium ist für Verbraucher wichtig. Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen ist für die Prämienhöhe einzig entscheidend, wie hoch das Risiko des Anbieters ist, für den Kunden einstehen zu müssen. Dieses Risiko wächst üblicherweise mit dem Alter des Versicherten, und damit steigt die Prämie im Vertragsverlauf. Für Verbraucher kann sich noch mehr ändern. So darf der Versicherer den Vertrag in den ersten drei Jahren kündigen - es sei denn, er hat ausdrücklich auf diese ­Option ­verzichtet. Der Vorteil des Ansatzes ohne Alterungsrückstellungen: Die Start­prämien sind teilweise extrem niedrig. Der Nachteil: Die Prämien sind im Verlauf weitgehend unkalkulierbar.

Die Anzahl dieser Tarife hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Offensichtlich schätzen immer mehr Kunden die niedrigen Startkosten und sehen Zahnpolicen nicht mehr als lebenslange Absicherung, sondern als zeitlich begrenztes Engagement.

Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen sind die Prämien für die gesamte Laufzeit weitgehend festgelegt. Man zahlt in jungen Jahren mehr, als in Relation zum Risiko angemessen wäre. Die Mehrbeiträge, die sogenannten Alterungsrückstellungen, investiert der Versicherer an den Finanzmärkten. Im Alter werden diese Reserven verbraucht. Das sorgt dafür, dass die Prä­mien nicht so hoch sind, wie es dem tatsächlichen Risiko des Kunden entsprechen würde.

Prämien kalkulierbar
Von der vereinbarten Prämienhöhe dürfen Versicherer nur abweichen, wenn sich Rahmen­bedingungen dauerhaft ändern. Etwa wenn das Gesundheitswesen mehr kostet oder die Gesellschaft immer älter wird. In beiden Fällen muss ein unabhängiger Treuhänder dem Aufschlag ­zustimmen. Das heißt, der Versicherer kann die Prämie nicht deshalb erhöhen, weil der einzelne Versicherte älter geworden ist. Der Vorteil der Methode mit Alterungsrückstellungen: Die Prämien sind weitgehend kalkulierbar. Der Nachteil: Sie liegen relativ hoch.

Bei der Auswahl des richtigen Angebots ist in dieser Kategorie besondere Vorsicht geboten. Denn einige Versicherer setzen ihren Tarif aus Bausteinen zusammen, von denen manche ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind. Diese Offerten sind mit einer entsprechenden Fußnote gekennzeichnet.

Ebenfalls gut zu wissen: Viele gesetzliche Kassen kooperieren mit privaten, etwa die AOK Bayern mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK), und einige Innungskrankenkassen mit Signal/Deutscher Ring. Solche Offerten bringen zumeist einen kleinen Rabatt ­gegenüber dem Normaltarif. Allerdings muss man sich genau ansehen, welche Leistungen das Angebot umfasst. Selbst kleine Unterschiede im Tarifnamen können große Differenzen bei der Prämie und der Leistung bedeuten.

Die Ergebnisse

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Bildquellen: Pressmaster / Shutterstock.com, Raev Denis/Istockphoto