Pflegeversicherung: Die besten privaten Tarife
Staatliche Förderung für zusätzliche Pflegevorsorge - das klingt attraktiv. Doch sollte man dieses Angebot in andere Policen integrieren. €uro zeigt die besten Offerten.
von S. Haberer und M. Reim, €uro Magazin
Der Mann hat geschafft, was nur wenige andere Politiker hinbekommen: Ein Finanzprodukt trägt seinen Namen. Ex-Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) startete in seiner Amtszeit 2013 die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung, die angesichts ihres komplizierten Titels sogleich die inoffizielle Bezeichnung "Pflege-Bahr" erhielt. Der Clou: Für jeden Vertrag gibt es einen staatlichen Zuschuss von fünf Euro pro Monat, wenn die Prämie mindestens zehn Euro beträgt.
Durchgreifender Erfolg ist der Neuerung aber nicht beschieden. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (eine Reihe seiner Mitglieder bietet diese Policen an) hatte bereits für das Jahr 2014 das Ziel von einer Million Verträgen ausgegeben. Nach den letzten verfügbaren Zahlen vom September 2017 ist diese Marke noch immer nicht erreicht. Ob sich das ändern wird, ist unsicher - der prozentuale Zuwachs fällt Jahr für Jahr geringer aus.
Zurückhaltende Reaktion. Die Zurückhaltung der Bundesbürger erscheint verständlich. Trotz der staatlichen Förderung reicht das Tagegeld im Pflegefall oft nicht aus. So gibt es bei Pflegegrad 5, der höchsten Stufe, üblicherweise nur 600 Euro im Monat - viel zu wenig, um die Lücke zu schließen.
Die Lage hat sich durch das zweite Pflegestärkungsgesetz, das seit Anfang 2017 gilt, zwar ein wenig entspannt. Denn die Zuschüsse aus der gesetzlichen Pflegekasse sind per saldo gestiegen. So wurden viele Menschen, die Ende 2016 pflegebedürftig waren, bessergestellt - und laut Gesetz niemand schlechter (siehe Seite 118). Wer aber ab jetzt pflegebedürftig wird, muss oft mit höheren Zuzahlungen rechnen - vor allem jene, die noch relativ selbstständig sind und trotzdem ins Heim gehen. "Die finanzielle Lücke ist für viele Versicherte in den niedrigen Pflegegraden gewachsen", warnt Finanzmathematiker und Gutachter Peter Schramm.
Der Pflege-Bahr ist also nur ein weiterer Baustein, um die Versorgungslücke zu schließen (manche dieser Policen sind auch über gesetzliche Kassen erhältlich, beispielsweise kooperiert die DAK mit HanseMerkur). Einige Versicherer bieten daher auch Kombi-Tarife an, mit einem geförderten und einem nicht geförderten Teil. Hier bekommen Pflegebedürftige erheblich mehr - wenn sie das richtige Paket wählen. €uro hat gemeinsam mit der Analysegesellschaft für Anlage- und Versicherungsprodukte die besten Offerten für beide Produktarten und je drei Altersstufen herausgefiltert. Ergebnis: In jeder Kategorie gibt es sehr gute Angebote.
Beim Pflege-Bahr sticht die Central mit jeweils durchgehender Bestnote hervor, bei den Kombi-Produkten liegen Central und Arag vorn. Die Güte der Kombi-Tarife - gemessen an Prämienhöhe, Absicherung und Zusatzleistungen - ist sehr unterschiedlich und hängt stark vom Eintrittsalter des Versicherten ab. So kostet die Allianz-Kombination für einen 25-Jährigen gut 21 Euro, während es bei 55-Jährigen mehr als 87 Euro sind.
Untersucht wurde - neben der Prämienhöhe und den Auszahlungen - eine Reihe von Tarifmerkmalen. Etwa die sogenannte Dynamisierung. "Es ist gut, wenn der Vertrag eine solche Erhöhung der Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsieht", sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern.
Im Regelfall erhöht sich die Versicherungssumme dann um einen fest vereinbarten Prozentsatz. Damit sollen die Inflation aufgefangen werden und die Kaufkraft der vereinbarten Leistung erhalten bleiben. Auch die Beiträge, die der Verbraucher zahlen muss, werden entsprechend angepasst. Die Versicherungen bieten diese Erhöhungen automatisch in festen Abständen an. Wer das nicht möchte, kann den Erhöhungen innerhalb einer Frist widersprechen und damit verhindern, dass jedes Mal Beitrag und Leistung steigen. Allerdings kann es passieren, dass ab einer bestimmen Anzahl von aufeinanderfolgenden Widersprüchen die Möglichkeit der Dynamisierung erlischt.
Schutz zum Einheitspreis. Generell unterscheiden sich Pflege-Bahr-Policen und Kombi-Versicherungen in einem wichtigen Punkt: Laut Gesetz dürfen die Pflege-Bahr-Anbieter keine Gesundheitsfragen stellen, Risikozuschläge erheben oder bestimmte Leistungen ausschließen. Selbst wer schwer erkrankt ist, bekommt uneingeschränkten Schutz zum Einheitspreis. Bei Kombi-Policen sollen Gesundheitsfragen dies ausschließen.
Die fehlende Gesundheitsprüfung macht den Pflege-Bahr für Kranke attraktiv, kann aber auf lange Sicht teuer für alle Bahr-Kunden werden. Denn falls sich viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen für den Pflege-Bahr entscheiden, steigen die Ausgaben und damit die Prämien. Diese sind nämlich nicht für die gesamte Laufzeit garantiert.
Das ist übrigens auch bei Kombi-Policen so. Für beide Arten gilt: Gebremst wird ein Anstieg nur durch Rückstellungen, die in jüngeren Jahren des Versicherten gebildet und im Alter aufgelöst werden. Das ist noch ein Argument dafür, früh abzuschließen.
Die Rückstellungen sind auch der Grund, weshalb die Wahl des richtigen Versicherers wichtig ist: Wenn man den Anbieter wechselt, bleibt das Geld bei Pflege-Bahr und Kombi-Tarifen im Unternehmen. Für den Kunden ist es also verloren.
Mehr Leistungen, mehr Kosten
Die Reform der Pflegeversicherung Anfang 2017 hat das System komplett umgekrempelt - mit ernsten Folgen für viele, die bereits private Zusatzpolicen abgeschlossen haben. Doch selbst wenn die Prämie stark steigt, ist es nicht ratsam, vorschnell zu kündigen.
Die Reform der sozialen Pflegeversicherung Anfang 2017 ist für viele der 3,2 Millionen Menschen, die zusätzlich privat vorgesorgt haben, eine kostspielige Angelegenheit. Ein Großteil der Versicherten mit Pflegezusatzpolicen muss mehr zahlen. Das Plus fällt je nach Tarif und Anbieter sehr unterschiedlich aus und liegt nach Angaben der Stiftung Warentest bei bis zu 30 bis 40 Prozent.
Hintergrund: Die Reform sorgte dafür, dass fast alle gegenwärtigen Pflegebedürftigen mehr oder überhaupt erstmals Geld bekommen. Aus den vier Pflegestufen sind fünf Pflegegrade geworden. Laut Gesetz wurde kein Pflegebedürftiger schlechtergestellt, aber viele besser. Vor allem Demenzkranke und Personen, die zu Hause gepflegt werden, profitierten. Auch die privaten Versicherer stellen ihre laufenden Policen von Pflegestufen auf Pflegegrade um.
Zwar sind Pflegerentenversicherungen, die je nach Pflegebedürftigkeit eine fixe Rente auszahlen, von der Umstellung nicht tangiert. Betroffen sind hingegen Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldpolicen (Testergebnisse von aktuellen Angeboten finden Sie auf den folgenden Seiten). "Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen auch bestehende Zusatzversicherungen trotz des neuen Pflegebegriffs ihre Ergänzungsfunktion in vollem Umfang behalten", erläutert Andreas Besche, Geschäftsführer beim Verband der Privaten Krankenversicherung. Wie viel die Assekuranzen zahlen, hängt auch von den neuen Einstufungen ab, ist oft sogar direkt daran gekoppelt. Und hier geht es häufig nach oben, allerdings sind in Teilbereichen auch Kürzungen möglich.
Doch sollte auch bei extremen Preiserhöhungen der Zusatzvertrag nicht vorschnell gekündigt werden. Denn wer aussteigt, verliert seinen Schutz, und alle Einzahlungen waren vergebens. Zudem müssen die Kunden, weil sie älter geworden sind, bei anderen Anbietern meist mehr bezahlen.
Es gibt aber Alternativen, um Beitragserhöhungen stemmen zu können. So sollte geprüft werden, ob es beim jeweiligen Anbieter einen günstigeren Tarif gibt. Alle Kunden haben das Recht, beim gleichen Versicherer "umzusteigen" und die mit den Beiträgen bereits für das Alter gezahlten Rückstellungen in den neuen Tarif mitzunehmen. Möglich ist es auch, der Dynamik seines Vertrags - also der automatischen Erhöhung von Preis und Leistung - zu widersprechen. Außerdem kann man das vereinbarte private Pflegetage- oder Pflegemonatsgeld absenken.
Insgesamt sollten Versicherte eher die bittere Pille der Beitragserhöhung schlucken. Denn nur so ist der erworbene Leistungsanspruch gesichert.
Zu den Ergebnissen des Tests
Wichtiger Hinweis: (PDF)
Im Überblick: (PDF)
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