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Zahnzusatzpolicen: Damit Sie gut lachen haben


Zahnzusatzpolicen: Damit Sie gut lachen haben

Wenn der Zahnarzt eine hohe Rechnung stellt, zahlt die Kasse nur einen Bruchteil - das ist der Normalfall. €uro zeigt, welche Zahnzusatzpolicen wirklich helfen.

von Martin Reim, €uro Magazin

Zuerst die gute Nachricht: Die Deutschen haben immer gesündere Gebisse - und tun auch etwas dafür. Dies zeigt das Statistische Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer. Betrachtet man die 35- bis 44-Jährigen, so attestierten die Zahnärzte im Jahr 1997 gerade mal jedem Fünften eine gute Mundhygiene. Nach den letzten verfügbaren Daten war es 2014 bereits knapp jeder Dritte. Zugleich kommen immer weniger Patienten hauptsächlich oder ausschließlich wegen Beschwerden (1997: jeder dritte, 2014: jeder vierte). Der Anteil der Kontrollbesuche ist entsprechend gewachsen.

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Und jetzt die schlechte Nachricht: Wenn der Zahnarzt eingreift, kann es ziemlich teuer werden. So kostet eine Krone aus Keramik, abhängig vom Wohnort, zwischen 500 und 1200 Euro. Und für eine Prothese sind schon mal knapp 10 000 Euro drin, wie Zahlen der Website 2te-ZahnarztMeinung.de zeigen. Es sind solche Horrorsummen, die viele Menschen eine Zahnzusatzversicherung abschließen lassen. Doch welche Policen sind wirklich sinnvoll?

Policen mit Biss. €uro hat das gemeinsam mit der Analysegesellschaft für Anlage- und Versicherungsprodukte untersucht. Dabei mussten alle Tarife, die auf den Seiten 126 bis 129 abgebildet sind, ­akzeptable Leistungen in zwei entscheidenden Bereichen bieten: beim Zahn­ersatz, also etwa Kronen, Brücken und Prothesen, und bei der Zahnbehandlung, beispielsweise wenn Kunststofffüllungen anstelle von Amalgam eingesetzt werden. Grund: Ein Kunde ohne größere Fachkenntnis erwartet zu Recht, bei beidem gut bedient zu werden.

Zudem mussten die abgebildeten Tarife im Durchschnitt der beiden Bereiche wenigstens 61 Prozent der tatsächlichen Kosten abdecken. Das mag nach relativ wenig klingen, wenn man die Werbung für leistungsschwächere Tarife hört. Hier ist oft die Rede von 100 Prozent Erstattung. Das bezieht sich allerdings in der Regel auf den Festzuschuss, der bei allen gesetzlichen Krankenkassen einheitlich ist. Festzuschuss bedeutet, dass sich die Kassen nicht prozentual an Kosten beteiligen, sondern einen bestimmten Betrag je nach Maßnahme hinzugeben. Und der ist oft lächerlich gering. Um solche Missverständnisse zu vermeiden, beziehen sich die Prozentzahlen bei den abgebildeten Tarifen auf die tatsächlichen Kosten.
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Beispiel Inlay: Das ist eine Einlagefüllung für ein Loch im Zahn, das normalerweise mit Amalgam gefüllt würde. Sie kann aus einer Goldlegierung, Keramik oder Kunststoff bestehen. Die Kassen zahlen lediglich 45 Euro, nämlich den Zuschuss für eine Amalgamfüllung. Die tatsächlichen Kosten des Inlays für Material, Labor und zahnärztliche Leistungen betragen jedoch gut und gern 600 Euro. Eine Erstattung von 100 Prozent würde also lediglich zusätzliche 45 Euro betragen, 510 Euro müsste der Patient allein schultern. "Werbung mit einer Leistung von 100 Prozent kann sehr trügerisch sein", sagt denn auch Stephan Nuding, Experte für Krankenversicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Das Beispiel zeigt auch: Bei einer Erstattung von beispielsweise 70 Prozent der Gesamtkosten plus Festzuschuss müsste der Kunde lediglich 135 Euro zuzahlen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Manche Gesellschaften kalkulieren den Festzuschuss ein, wenn sie "ihre" Prozentsätze berechnen.

Verglichen mit anderen Versicherungssparten liegen die Prämien gerade für leistungsstarke Policen generell relativ hoch. Das liegt nicht nur an den Leistungen, sondern auch an folgendem Phänomen: Wer einen Zahnzusatzvertrag abschließt, kann selbst erheblich beeinflussen, wie viel er herausholt - durch den Wunsch nach hochwertigeren Materialien, aufwendigeren Techniken oder (falls im Katalog vorgesehen) nach regelmäßiger professioneller Zahnreinigung. "Solche Policen lohnen sich hauptsächlich, wenn einem Höherwertiges wichtig ist", sagt Nuding. Und weil viele tief in den gemeinsamen Geldtopf greifen, kommt es alle teurer.
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Eingebaute Bremse. Die Versicherer tun einiges, um solches Ausnutzen zu erschweren. In der Regel dauert es acht Monate, bis man die erste Leistung einfordern darf. Nur bei Zahnproblemen, die durch einen Unfall entstanden sind, wird schon ab Vertragsbeginn geleistet - weil der Kunde so etwas üblicherweise nicht beeinflussen kann. Und auch ab dem neunten Monat zahlen die Anbieter nicht unbegrenzt. In den ersten zwei bis vier Vertragsjahren sind absolute Erstattungsgrenzen üblich, deren Höhe je nach Anbieter differiert. Erst danach leisten die meisten Versicherer voll.

Noch ein weiteres Unterscheidungskriterium ist für Verbraucher wichtig. Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen (siehe Tabellen unten) ist für die Prämienhöhe einzig entscheidend, wie hoch das Risiko des Anbieters ist, für den Kunden einstehen zu müssen. Dieses Risiko wächst üblicherweise mit dem Alter des Versicherten. Damit steigt die Prämie im Vertragsverlauf. Für Verbraucher kann sich noch mehr ändern. So darf der Versicherer den Vertrag in den ersten drei Jahren kündigen - es sei denn, er hat ausdrücklich auf diese Option verzichtet. Der Vorteil des Ansatzes ohne Alterungsrückstellungen: Die Startprämien sind teilweise extrem niedrig. Der Nachteil: Es ist weitgehend unkalkulierbar, wie sich die Prämienhöhe entwickeln wird. Die Zahl dieser Tarife hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Offensichtlich schätzen immer mehr Kunden die niedrigen Startkosten und sehen Zahnpolicen nicht mehr als lebenslange Absicherung, sondern als zeitlich begrenztes Engagement.

Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen (siehe Tabellen unten) sind die Prämien hingegen für die gesamte Laufzeit weitgehend festgelegt. Man zahlt in jungen Jahren mehr, als in Relation zum Risiko angemessen wäre. Die Mehrbeiträge, die sogenannten Alterungsrückstellungen, investiert der Versicherer an den Finanzmärkten. Im Alter werden diese Reserven verbraucht. Das sorgt dafür, dass die Prämien dann nicht so hoch sind, wie es dem tatsächlichen Risiko des Kunden entsprechen würde.

Kalkulierbare Prämien. Von der vereinbarten Prämienhöhe dürfen Versicherer dann nur abweichen, wenn sich Rahmenbedingungen dauerhaft ändern. Etwa wenn das Gesundheitswesen teurer oder die Gesellschaft immer älter wird. In beiden Fällen muss ein unabhängiger Treuhänder dem Aufschlag ­zustimmen. Das heißt, der Versicherer kann die Prämie nicht deshalb erhöhen, weil der einzelne Versicherte älter geworden ist. Der Vorteil der Methode mit Alterungsrückstellungen: Die Prämien sind weitgehend kalkulierbar. Der Nachteil: Sie liegen relativ hoch.

Ebenfalls gut zu wissen: Viele gesetzliche Kassen kooperieren mit privaten, etwa die AOK Bayern mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK), die zur Versicherungskammer Bayern gehört, und einige Innungskrankenkassen mit Signal/Deutscher Ring. Solche Offerten bringen zumeist einen kleinen Rabatt gegenüber dem Normaltarif. Allerdings muss man sich genau ansehen, welche Leistungen das Angebot umfasst. Selbst kleine Unterschiede im Tarif­namen können große Differenzen bei Prämie und Leistung bedeuten.

So lesen Sie die Tabellen

Getestet wurden Zahnzusatzversicherungen, die erstens eine Kostenerstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung bieten, die zweitens ausschließlich Zahnleistungen enthalten und die drittens der Kunde einzeln, ohne weitere Leistungsbausteine abschließen kann. "Zusatz­police" bedeutet, dass der Schutz der gesetzlichen Kassen ergänzt wird. Privat Versicherte müssen in der Regel keine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Angefragt wurden 48 deutsche Krankenversicherer, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterstehen. Von diesen haben 29 Daten ge­liefert. Es flossen nur Kombinationstarife in die Analyse ein - also ausschließlich solche Tarife beziehungsweise Tarif­kombinationen, die Leistungen im Bereich Zahnersatz und Zahnbehandlung ­erbringen. Ausländische Anbieter blieben unberücksichtigt, weil sie nicht dem verbraucherfreundlichen deutschen Recht unterliegen. So ist es in manchen Ländern zulässig, den Geschäftsbetrieb einzustellen und alle laufenden Verträge zur nächsten Hauptfälligkeit zu beenden - problematisch, wenn man bereits eine Zahnerkrankung hat.

Testaufbau: Der Test umfasst zwei Teile. Tarife ohne Alterungsrückstellungen sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. An diesem Teil haben sich 19 Anbieter mit 46Tarifen beteiligt. Tarife mit Alterungsrückstellungen sind nach Art einer Lebensversicherung kalkuliert. An diesem Teil haben sich zwölf Anbieter mit 23 Tarifen beteiligt. Zudem wurden zwei Klassen von Angeboten gebildet: Premium- und Komforttarife. Die Einstufung erfolgte auf Basis des Prozentsatzes der Erstattung der kompletten Kosten für privatärztliche Leistungen bei Zahnersatz und Zahnbehandlung. Bei Premiumtarifen musste der Prozentsatz im Durchschnitt beider Kategorien mindestens 81 Prozent betragen, bei Komfort mindestens 61 Prozent. Zudem unterscheidet sich die Prämienhöhe der Tarife nach dem ­Alter des Kunden zu Versicherungsbeginn. ­Abgebildet werden die Prämienhöhen der Altersstufen 20, 40 und 60 Jahre.

Besteht ein Tarif aus Bausteinen mit und ­ohne Alterungsrückstellungen, ist der Zahn­ersatz-Baustein ausschlaggebend, da hier höhere Kosten zu erwarten sind.

Auf den folgenden Seiten sind alle Premium- und die besten Komforttarife abgedruckt. Die komplette Auswertung finden Sie im ­Internet unter www.finanzen.net/ finanzenverlag/zahnpolicen_2017.

Leistungen
Die Qualität eines Tarifs wurde mittels 50 Einzelpunkten ­analysiert und bewertet. Neben den in der Tabelle unter 1 bis 6 explizit aufgeführten Punkten - sie sind aus Kundensicht besonders relevant - wurde unter anderem nach diesen Themen gefragt:

• Altersgrenze für versicherbare ­Personen
• Möglichkeit des Vertragsschlusses bei ­bereits fehlenden Zähnen
• Verzicht auf Wartezeiten
• Mindestvertragslaufzeit
• Vollnarkose oder andere besondere ­Narkoseverfahren während der ­Zahnbehandlung
• Verzicht auf die Vorlage eines Heil- und Kostenplans
• Verzicht auf ein Preis-Leistungs-­Verzeichnis
• Vorliegen einer Zahnstaffel
• Weltweiter Versicherungsschutz
• Weitere Besonderheiten

Zahnersatz Mit dem Prozentwert in dieser Spalte wird ausgewiesen, wie hoch die maximale Leistung der Versicherung für privatärztlich berechnete Leistungen (auch einer besonders hochwertigen Versorgung) im Bereich Zahnersatz ist. Die Prozentzahlen sind inklusive der Zuschüsse durch die Gesetzliche Krankenversicherung gerechnet. Zahnersatz sind Kronen, Brücken, Prothesen und kombinierte Formen. Auch Implantate ­gehören dazu, sie sind aber nicht in allen Policen mitversichert. Bei speziellen Zahnfüllungen und Inlays sind die Usancen unterschiedlich. Manche Ver­sicherer werten sie als Zahnersatz, manche als Zahnbehandlung.
Die genannten Prozentsätze sind - außer von der Art der Leistung - unter anderem davon abhängig, ob der Zahnarzt eine Kassenzulassung hat oder ob ein Bonusheft geführt wurde.

Implantate Sind Leistungen für Implantate enthalten? Implantate gehören an sich ebenfalls zum Bereich Zahnersatz, sind jedoch nicht in allen Tarifen mitversichert. Da gerade in diesem Bereich schnell hohe Kosten entstehen können, sollte man auf ­einen ausreichenden Schutz bei der Wahl des Zahnzusatztarifs achten. Inlays Sind Leistungen für Inlays (Ein­lagefüllungen) enthalten? Manche Versicherer werten sie als Zahnersatz, manche als Zahnbehandlung. Das spielt dann eine Rolle, wenn der Tarif (inclusive der Zuschüsse durch die Gesetzliche Krankenversicherung) beispielsweise 80 Prozent der Kosten für Zahnersatz, aber 100 Prozent für Zahnbehandlung erstattet.

Zahnbehandlung Der Prozentwert in dieser Spalte gibt an, wie hoch die maximale Leistung der Versicherung für privatärztlich berechnete Zahnbehandlungen ist. Die Prozentzahlen sind inklusive der Zuschüsse durch die Gesetzliche Krankenversicherung gerechnet. Die Zahnbehandlungen können durchaus besonders hochwertig sein - beispielsweise spezielle Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen oder Parodontosebehandlungen. Professionelle Zahnreinigung und ­Kieferorthopädie sind üblicherweise nicht Teil der Zahnbehandlung und werden daher ­eigens aufgeführt. Die genannten Prozentsätze sind - ­außer von der Art der Leistung - unter anderem davon abhängig, ob der Zahnarzt eine Kassenzulassung hat oder ein Bonusheft geführt wurde.

Professionelle Zahnreinigung Sind Leistungen für professionelle Zahnreinigung enthalten? Dieser Leistungsbereich wird von den Versicherern grundsätzlich nicht als Teil der Zahnbehandlung ersetzt, sondern ist oftmals aus dem Leistungskatalog herausgenommen. Die Details zur Kostenerstattung der Zahnreinigung können je nach den Bedingungen des Versicherers differieren.

Kieferorthopädie Sind Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern (beispielsweise Zahnspangen) enthalten? Kieferorthopädische Maßnahmen werden vor der Behandlung nach Behandlungsbedarfsgruppen eingestuft. Man spricht dabei von Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).
• KIG 1 beschreibt eine leichte Zahnfehlstellung, die aus ästhetischen Gründen behandelt werden kann. Ihre Behandlung ist aus medizinischen Gründen nicht unbedingt erforderlich. Daher werden diese kieferorthopädischen Maßnahmen auch nicht von den gesetzlichen Kranken­kassen bezahlt und müssen aus eigener ­Tasche beglichen werden.
• KIG 2 greift bei einer Fehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erfordert. Doch werden die Behandlungskosten hier aufgrund des geringeren Ausprägungsgrades der Zahn- oder Kieferfehlstellung ebenfalls nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
• Ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellungen, die aus gesundheitlichen Gründen behandelt werden müssen, zählen zur KIG 3. Hier leistet die gesetzliche Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr des Patienten.
• KIG 4 beinhaltet stark ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, die eine dringende Behandlung erfordern. Auch hier werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
• Bei KIG 5 geht es um extrem stark ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erfordern. Diese Behandlungskosten bekommen gesetzlich Krankenversicherte ebenfalls erstattet.

Leistungspunkte Summe der Punkte für abgefragte Leistungen. Je höher der Wert, desto leistungsstärker und kundenfreundlicher ist der Tarif. Ma­xi­mal konnten 53,95 Punkte erreicht werden.

Prämien­höhe Monatliche Prämie für die jeweilige Altersstufe. Preisindex Dieser Wert weist aus, wie hoch die Prämie im Vergleich zu allen anderen analysierten Tarifen ist. Der Wert 1,00 weist den preiswertesten Tarif aus - je kleiner der Wert, desto teurer der Tarif. Der ­teuerste Anbieter hat den Index 0,50.

Preis-Leistungs-Index Dieser Wert ist die Kombination aus Preisindex und Leistungspunkten und bewertet das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Tarifs. Ein leistungsstarker Tarif mit günstiger ­Prämie erhält dabei einen hohen Wert, ein teurer oder leistungsschwacher Tarif einen niedrigen Wert.

Note Der höchste erreichte Wert wird als "sehr gut" gesetzt. Die Ab­stufungen der weiteren Noten ergeben sich durch die Subtraktion des jeweils erreichten Höchstwerts mit 40 Prozent dieses Höchstwerts geteilt durch vier. Der so errechnete Wert gibt den Punkteabstand zur jeweils nächstniedrigeren Note an. Für die Note "ausreichend" müssen mindestens 40 Prozent des jeweiligen Höchstwerts erreicht werden.

Zu den Ergebnissen

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Die Ergebnisse in den einzelnen Kategorien

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