Finanzamt wollte nach Enteignung 'Veräußerungsgewinn' besteuern
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ein enteigneter Grundstücksbesitzer muss dem Finanzamt nicht auch noch Einkommensteuer für die ausbezahlte Entschädigung bezahlen. Das hat der Bundesfinanzhof laut einer Mitteilung vom Donnerstag in letzter Instanz klargestellt.
Den Richtern lag der Fall eines Grundstückbesitzers vor, der von einer Stadt enteignet wurde und 600 000 Euro Entschädigung erhielt. Das Finanzamt wollte von ihm daraufhin Steuern für einen "Veräußerungsgewinn" von 218 744 Euro kassieren. Dagegen klagte der Mann und bekam vor dem Finanzgericht Münster Recht.
Wie der Bundesfinanzhof mitteilte, scheiterte der Fiskus mit seiner Forderung auch vor dem obersten Steuergericht, denn "der Eigentumsverlust durch Enteignung ist keine Veräußerung". Eine Enteignung sei nicht "Ausdruck einer wirtschaftlichen Betätigung". Der Verlust des Eigentums am Grundstück finde ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen und auch gegen seinen Willen statt./rol/DP/nas