Großer Test

Krankenpolicen: Der beste Schutz für Staatsdiener


Krankenpolicen: Der beste Schutz für Staatsdiener

Werden Beamte krank, zahlt der Staat - und die Beihilfe-Versicherung. €uro am Sonntag testet die Spezialtarife.

von Martin Reim, Euro am Sonntag

Wenn von Beamten die Rede ist, mag mancher an graugesichtige Menschen denken, nachlässig gekleidet und in muffigen Büros sitzend. Weit gefehlt. Staatsdiener findet man an vielen ungewöhnlichen Orten. Zum Beispiel bei der Feuerwehr, im Gefängnis oder im Militäreinsatz.

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Beim finanziellen Schutz der Staatsdiener im Krankheitsfall, geht es hingegen tatsächlich recht einheitlich zu. Hier sind für Beamte und Richter sogenannte Beihilfetarife, eine spezielle Form der Privaten Krankenversicherung (PKV), die erste Wahl. Hintergrund: Falls sie einen Beihilfetarif besitzen, zahlt der Staat mindestens die Hälfte der beihilfefähigen Krankheitskosten. Den Rest übernimmt größtenteils bis komplett die Versicherung.

Der exakte Prozentsatz des staatlichen Zuschusses hängt von diversen Umständen ab, beispielsweise vom konkreten Arbeitgeber - also Bund, Land oder Gemeinde - und der Kinderzahl. So erhalten Beamte des Bundes, die mehr als ein Kind haben, 70 Prozent erstattet. Wer sich gesetzlich versichert, bekommt nicht einmal den Arbeitgeberzuschuss in Form des halben Kassenbeitrags bezahlt.

Allerdings sind bei der Gesetzlichen alle Kinder gratis dabei, während sie in der PKV extra kosten. Somit kann es sich für sehr kinderreiche Staatsdiener lohnen, Mitglied einer Krankenkasse zu sein. Andererseits haben einige Beamtengruppen solche Beihilfetarife nicht nötig, etwa Angehörige der Bundespolizei und Soldaten im aktiven Dienst. Dort übernimmt die Öffentliche Hand selbst die komplette Krankenversorgung. Nach der Pensionierung greifen allerdings auch hier Beihilfeversicherungen.

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Gut 30 Anbieter wetteifern um die Gunst der Staatsbediensteten. Nicht nur traditionelle Beamtenversicherer wie Debeka, HUK-Coburg und DBV profitieren von der Klientel. Auch andere Wettbewerber haben die treue Kundschaft entdeckt und umschmeicheln sie mit verlockenden Angeboten. Der Informationsdienstleister KVpro.de, der auf PKV spezialisiert ist, hat im Auftrag von €uro am Sonntag 263 solcher Beihilfetarife durchforstet (siehe Auswertung unten).

Ein intensiver Vergleich tut not, denn Krankenschutz lässt sich nicht wie eine Auto- oder Hausratversicherung leicht und ohne viel Geld zu verlieren, wechseln. Das liegt vor allem an den Altersrückstellungen. Wer seinen Vertrag 2009 und später geschlossen hat, darf diese zwar mitnehmen, in der Praxis bleibt der Versichererwechsel kompliziert und teuer.

Unser Test ist auch für künftige Beamte relevant. Zwar gibt es für sie spezielle Tarife mit besonders günstigen Bedingungen, die nicht abgebildet sind. Doch wenn der erwünschte Beamtenstatus erreicht ist, greifen die in der Tabelle aufgeführten Konditionen. Deshalb ist es ratsam, schon jetzt einen empfehlenswerten Anbieter zu wählen.

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Generell gilt: Bei allen aufgeführten Policen ist die jeweils leistungsstärkste Tarifkombination eines Anbieters genannt. Das ist wichtig, weil bei einer leistungsschwachen Beihilfeversicherung oft einiges hinzubezahlt werden muss. Beispiel: Ein Psychotherapeut verlangt je Sitzung 100 Euro, für 30 Sitzungen werden also 3000 Euro fällig. Bei der gesetzlich vorgesehenen Beihilfequote von 50 Prozent würden Staat und Beamter je 1500 Euro bezahlen. Der Beamte würde sich die 1500 Euro von seiner Beihilfeversicherung zurückholen. Nun hat der Dienstherr in seinen Richtlinien möglicherweise festgelegt, dass er bei Psychotherapie nur 90 Euro pro Sitzung als beihilfefähig betrachtet. Folglich bezahlt der Staat nur 30 mal 45 Euro, also 1350 Euro.

Entscheidende Prozente
Eine leistungsschwache Versicherung überweist dann ebenfalls nur 1350 Euro, weil sie sich streng nach der staatlichen Beihilfe ausrichtet. Der Beamte würde also auf Kosten von 300 Euro sitzenbleiben. Hingegen zahlt eine leistungsstarke Police zusätzlich diese 300 Euro - auf Basis eines offiziell draufgepackten oder stillschweigend eingeschlossenen Beihilfeergänzungs-Tarifs.

Allerdings sichern nicht alle Anbieter ihre Kunden derart umfassend ab. Wenn das der Fall ist, wurde im Test jene Tarifkombination genommen, die im Vergleich zu ihren Wettbewerbern noch am meisten bezahlt.

Bei näherem Hinsehen fällt auf: Während für Normalos gern Tarife mit mehr oder weniger hohen Selbstbeteiligungen offeriert werden, finden sich solche für die staatlich Alimentierten nur selten. Ebenfalls bemerkenswert ist: Im Gegensatz zum Angeboten für Nicht-Beamte, die sich zwischen Kompakt-, Quoten-, Normal- und Leistungstarifen entscheiden müssen, beruht die Beihilfeabsicherung in der Regel auf Normaltarifen. Sie bieten eine gesunde Basis für eine gute Gesundheitsvorsorge.

Dennoch steht im Ergebnis kein Leistungseinheitsbrei, sondern bunte Vielfalt, die auch individuelle Lebenssituationen mitberücksichtigen kann. Dabei sind auch Punkte zu beachten, die in der Regel nicht planbar sind: Eine hohe Erstattung bei Psychotherapie im ambulanten und oder stationären Bereich zählt beispielsweise dazu, aber auch Implantate oder Inlays bei der Zahnversorgung. Solche Behandlungen können schnell teuer werden.

Bei einer passenden Absicherung brauchen sich Beamte also keine Sorgen zu machen. Auch braucht sie eine mögliche Bürgerversicherung wohl nicht schrecken. In einem solchen System würde die gesamte PKV obsolet, also auch die Beihilfetarife. Doch ist es unwahrscheinlich, dass die Politik die Statsdiener so hart anfassen wird - schon angesichts der vielen Beamten im Bundestag.

Große Auswertung der Beihilfe-Versicherungen

(PDF)

Im Überblick: (PDF)

Was beim Wechseln wichtig ist

Wenn Preis oder Leistung nicht stimmen, kann es sich lohnen, in einen anderen Tarif zu wechseln. Das gilt bei Beihilfetarifen wie bei normalen Privaten Krankenpolicen. Laut Gesetz kann jeder Kunde den Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichem Leistungsumfang verlangen. Bereits erworbene Altersrückstellungen bleiben erhalten. Doch Vorsicht: Versicherer sehen es meist ungern, wenn jemand wechseln will. Die Anbieter sind aber bei jeder Beitragserhöhung verpflichtet, auf das Wechselrecht hinzuweisen. Bei Versicherten, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, muss er sogar geeignete Wechseltarife nennen.

Verläuft der Umstieg innerhalb leistungsähnlicher Tarife oft mehr oder weniger problemlos, ziehen Versicherer beim Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif gern die Notbremse. Oft müssen sie höhere Prämien zahlen und manchmal mit Risikoausschlüssen rechnen. Patienten sollten notfalls auf einige Leistungen verzichten.

Lassen Sie sich nicht abwimmeln, bestehen Sie auf einer schriftlichen Stellungnahme und beschweren Sie sich gegebenenfalls beim Ombudsmann der Privaten Krankenversicherung. Internet: pkv-ombudsmann.de, Brief: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin.

Wer gleich den kompletten Anbieter wechseln will, sollte beachten: Die meisten Rechte, die beim bisherigen Versicherer erworben wurden, gehen verloren. So fallen die Altersrückstellungen bei vor 2009 geschlossenen Verträgen komplett weg, bei jüngeren Kontrakten dürfen sie nur teilweise mitgenommen werden. Das ist gegen die Vorteile der neuen Gesellschaft abzuwägen. Grundsätzlich gilt: Je länger der Vertrag läuft, desto höher wird der Beitrag beim neuen Unternehmen, denn es gilt ja ein neues, preissteigerndes Eintrittsalter.

Bei Beihilfetarifen sorgt der Staat besonders für seine Schutzbefohlenen. Zwar steigen mit zunehmendem Alter die Prämien für Beihilfe-Versicherte, ebenso wie für normale Privatversicherte. Doch bekommen zumindest Bundesbeamte im Ruhestand mehr Beihilfe als in ihrer aktiven Zeit, nämlich 70 statt 50 Prozent der ansetzbaren Gesamtkosten. Das federt die steigenden Beiträge zum Großteil ab.

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