Allianz: Rechtsschutz muss zahlen
Rechtsschutz-Versicherer können Altverträge nicht durch einfache Übersendung eines Nachtrags zu ihren Gunsten abändern.
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von Martin Reim, Euro am Sonntag
Wie jetzt erst bekannt wurde, entschied dies das Landgericht Berlin bereits im Februar.
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Der Fall: Eine Frau, die seit 2003 über den Vertrag ihres Ehemanns aus dem Jahr 1992 mitversichert war, benötigte für einen Rechtsstreit gegen ihre Bank Leistungen ihrer Allianz-Rechtsschutzversicherung. Diese lehnte den Schutz mit der Begründung ab, seit dem Jahr 2008 seien Streitigkeiten aus Kapitalanlagen nicht mehr abgedeckt. Mit Übersendung mehrerer Versicherungsnachträge, denen die neueren - ungünstigeren - Bedingungen beigefügt waren, sei der Altvertrag entsprechend abgeändert worden.
Dagegen klagte die Frau mit Unterstützung der Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte mit Erfolg (Az. 7 O 46/15). Nach Ansicht der Richter fehlte eine ausdrückliche Vereinbarung über die Änderung. Marktführer Allianz musste nun Schutz für die Auseinandersetzung mit der Bank gewähren. Ein Sprecher des Versicherers sprach auf Anfrage von einem "Einzelfall".
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