Urteil gefällt

Erben haben Zugriff auf Facebook-Konto


Erben haben Zugriff auf Facebook-Konto

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Erben auf das Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen dürfen.

von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag

Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe und Tagebücher, die im Todesfall ebenfalls an die Erben übergehen (Az. III ZR 183/17).

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Geklagt hatte eine Mutter, die sich von den privaten Inhalten des sozialen Netzwerks Aufschluss über die Todesumstände ihrer 15-jährigen Tochter erhoffte. Ihr Anspruch auf Zugriff ergebe sich aus dem Nutzungsvertrag des Mädchens mit Facebook, befanden die Richter. Darin sei die Vererbung nicht ausgeschlossen.



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Bildquellen: Annette Shaff / Shutterstock.com, Romolo Tavani/iStock

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