Erben haben Zugriff auf Facebook-Konto
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Erben auf das Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen dürfen.
Werbung
von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe und Tagebücher, die im Todesfall ebenfalls an die Erben übergehen (Az. III ZR 183/17).
Werbung
Geklagt hatte eine Mutter, die sich von den privaten Inhalten des sozialen Netzwerks Aufschluss über die Todesumstände ihrer 15-jährigen Tochter erhoffte. Ihr Anspruch auf Zugriff ergebe sich aus dem Nutzungsvertrag des Mädchens mit Facebook, befanden die Richter. Darin sei die Vererbung nicht ausgeschlossen.
_______________
Ausgewählte Hebelprodukte auf Meta Platforms (ex Facebook)
Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf Meta Platforms (ex Facebook)
Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Risikohinweis: Im Durchschnitt erleiden
7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten.
Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige
Anlagestrategien geeignet.
Risikohinweis: Im Durchschnitt erleiden
7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten.
Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige
Anlagestrategien geeignet.
WerbungBildquellen: Annette Shaff / Shutterstock.com, Romolo Tavani/iStock
Werbung