Urteil gefällt

Kein Auslandsschutz mehr über die Kasse


Kein Auslandsschutz mehr über die Kasse

Das Bundessozialgericht hat gesetzlichen Krankenkassen verboten, für ihre Kunden Auslandsreise-Krankenversicherungen abzuschließen.

von Redaktion Euro am Sonntag

Die Entscheidung (Az. B 1 A 2/15) ist das Ende eines jahrelangen Streits zwischen mehreren Betriebskrankenkassen und dem Bundesversicherungsamt. Die Krankenkassen haben für ihre Mitglieder bei privaten Versicherern günstige Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen.

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Das Bundesversicherungsamt hat dies zunächst gebilligt, dann aber Bedenken geäußert und schließlich verboten. Die betroffenen Betriebskrankenkassen wollen nun über neue Modelle nachdenken. Krankenkassen haben etwa die Möglichkeit, den Krankenschutz in ihr Bonussystem einzubauen oder entsprechende Wahltarife zu etablieren.

Bildquellen: IM Photo / Shutterstock.com, Fernando Madeira / Shutterstock.com

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