Verbraucherschützer klagen

Bankgebühren: Klage gegen die Commerzbank


Bankgebühren: Klage gegen die Commerzbank

Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen die Commerzbank wegen Verwahr­entgelten auf Sparbücher.

Die Praxis, solche Entgelte für Guthaben auf Sparbüchern zu verlangen, ist aus Sicht der Verbraucherschützer rechtswidrig. Das gelte auch für das Vorhaben der Bank, mit Bestandskunden Vereinbarungen über Verwahrentgelte zu treffen, die als "Guthaben­entgelte" getarnt werden sollen. Die Verbraucherschützer reichten beim Landgericht Frankfurt Klage ein. "Die Kundschaft soll nicht nur keine Zinsen mehr erhalten, sondern auch noch für das von ihnen gewährte Darlehen zahlen", kritisierte Verbraucherschützerin Sandra Klug. Dies widerspreche dem Zweck eines Sparvertrags.

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Die Commerzbank wälze allgemeine Betriebskosten und Aufwendungen, die im Interesse des Unternehmens lägen, auf die Kundschaft ab, ohne dass diese im Gegenzug eine zusätzliche Leistung erhielte.

Die Bankenbranche ächzt seit Längerem unter der EZB-Niedrigzinspolitik. Bei der Höhe der Verwahrentgelte orientieren sich viele Sparkassen und Banken am Negativzins von minus 0,5 Prozent der EZB. (Redaktion €uro am Sonntag)








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Bildquellen: Commerzbank AG

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