Deutsches Bundeskabinett beschließt Anpassungen in Energiepreisbremsengesetzen
BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für Anpassungen und Erleichterungen in den Energiepreisbremsengesetzen beschlossen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sollen die Änderungen Hindernisse beim Ausbau von Ökostromanlagen ausräumen.
"Die eilbedürftigen Regelungen haben einen Bezug zur Energiekrise und dienen der Verfahrensvereinfachung oder -beschleunigung", erklärte das Wirtschaftsministerium. Bei den Energiepreisbremsengesetzen handelt es sich laut Ministerium vor allem um technische und klarstellende Anpassungen, wie etwa eine Anpassung des Kontrollregimes der Preisbremsen aufgrund EU-beihilferechtlicher Besonderheiten bei Schienenbahnen.
Im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird die Regelung bei Biogas verlängert. Auch im kommenden Winter ist demnach für Biogas vorgesehen, dass die Einspeisevergütung oder Marktprämie für die gesamte Bemessungsleistung der Anlage gezahlt wird. Außerdem entfalle die Bonuszahlung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe ("Güllebonus") nicht, wenn der Mindestanteil von Gülle unterschritten werde, so das Ministerium.
Rückgabemöglichkeit für Zuschläge bei Windenergieanlagen
Im EEG wird es zudem die Rückgabemöglichkeit für Zuschläge aus den Ausschreibungsrunden der Jahre 2021/22 für Windenergieanlagen an Land geben. Zentraler Grund hierfür sind laut Ministerium die außergewöhnlich stark gestiegenen Kosten. Diese Kostensteigerungen seien zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe noch nicht vorhersehbar gewesen. Die Regelung diene daher der Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie.
Außerdem ist beim EEG eine Klarstellung zum Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. Es wird klarstellt, dass vorübergehend Solaranlagen bis 50 Kilowatt installierter Leistung bei ausreichender Kapazität des bestehenden Netzanschlusses an das Netz angeschlossen werden können, wenn der Netzbetreiber auf ein Netzanschlussbegehren nicht innerhalb eines Monats reagiert.
Beim Energiefinanzierungsgesetz sind Anpassungen bei Härtefallregelung für stromkostenintensive Unternehmen vorgesehen.
Weiterhin wurde beschlossen, dass beim Windenergieflächenbedarfsgesetz Länder kurzfristig zusätzliche Flächen für die Windenergie zur Verfügung stellen können.
Die vom Kabinett beschlossenen Änderungen gehen nun ein in die laufenden parlamentarischen Beratungen der Anpassungsnovelle für die Energiepreisbremsen. Diese sollen vom Bundesrat voraussichtlich am 7. Juli abschließend behandeln werden. Damit könnten die Regelungen voraussichtlich noch im Juli in Kraft treten, so das Ministerium.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/flf
(END) Dow Jones Newswires
June 07, 2023 07:50 ET (11:50 GMT)
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