Im Dezember

Gas- und Fernwärmesoforthilfe: KfW bereitet sich mit Hochdruck auf die Umsetzung vor


Gas- und Fernwärmesoforthilfe: KfW bereitet sich mit Hochdruck auf die Umsetzung vor

Die staatliche Förderbank KfW bereitet sich mit Hochdruck auf die Umsetzung der Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember vor.

"Wir haben kurzfristig 60 Kolleginnen und Kollegen mobilisiert", sagte ein KfW-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. "Die KfW fungiert in diesem Prozess ausschließlich als Zahlstelle."

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Das Verfahren läuft den Angaben zufolge so ab: Der Energieversorger, der seinen Kundinnen und Kunden keine Abschläge und Vorauszahlungen für Dezember 2022 berechnet, kann seit Donnerstag (17. November) einen Antrag auf Ausgleichszahlung bei der von der Bundesregierung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC stellen. Diese prüft den Antrag sowie die Erstattungshöhe und übergibt die weitere Bearbeitung an die Hausbank des Versorgers. Das Kreditinstitut leitet die Unterlagen nach einer Prüfung an die KfW weiter, die das Geld an den Energieversorger auszahlt. Die Zahlungen sollen voraussichtlich am 1. Dezember 2022 beginnen.

Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll. Die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar.

Vorgesehen ist, dass sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt zum Beispiel für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.

/mar/DP/he

FRANKFURT (dpa-AFX)

Bildquellen: marketlan / Shutterstock.com

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