Ministerium will mit geänderter Gasumlage Trittbrettfahrer verhindern
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am Mittwoch die geänderte Fassung der Gasumlage zur Abstimmung an die anderen Ressorts verschickt. Das Vorhaben soll voraussichtlich am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beraten und dann dem Bundestag zur Abstimmung zugeleitet werden. Die geänderte Gasumlage, die ab dem 1. Oktober erhoben werden kann, schränkt den Anwendungsbereich der Abgabe stärker ein als die vorherige Fassung ein. So sollen Trittbrettfahrer effektiver von der Abgabeausgeschlossen werden. Das Wirtschaftsministerium sah seine rechtlichen Vorbehalte gegenüber der geplanten Umlage jedoch nicht ausgeräumt.
Das Wirtschaftsministerium bestand daher erneut darauf, dass das Bundesfinanzministerium angesichts der geplanten Verstaatlichung des Gasimporteurs Uniper "finanzverfassungsrechtliche Fragen" der Gasumlage prüfen soll. Denn die Gasumlage erfülle lediglich eine Brückenfunktion zur Stabilisierung der Gasversorgung.
BMWi: Gasumlage darf nicht in eine Sonderabgabe "umschlagen"
Es müsse geprüft werden, "ob die Gasumlage in eine Sonderabgabe umschlagen kann und die Gefahr der Verfassungswidrigkeit besteht, wenn die Hauptprofiteure der Umlage in staatlicher Hand sein sollten", erklärte das Wirtschaftsministerium (BMWK). "Eine vollständige juristische Prüfung des Bundesfinanzministeriums, die die finanzverfassungsrechtlichen Zweifel ausräumt, liegt dem BMWK zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor."
Bundesfinanzminister Christian Lindner hält hingegen eine weitere rechtliche Prüfung der Gasumlage nicht für notwendig.
Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieße es, dass "alternative Instrumente" zur Stützung der Gasimporteure greifen müssten, sollten die finanzverfassungsrechtlichen Zweifel des Ministeriums fortbestehen. Diese alternativen Instrumente würden aber erst nach der vollzogenen Verstaatlichung des Gasversorgers Uniper erforderlich sein, wie mit dem Vorgang befasste Personen erklärten. Die Beihilfeprüfung der Verstaatlichung durch die Europäische Union und die Fusionskontrollprüfungen in verschiedenen Ländern würde in der Regel drei Monate dauern.
Die sogenannte "Gasbeschaffungsumlage" soll nach einer Zustimmung des Kabinetts als Teil der Novelle des Energiesicherungsgesetzes dem Bundestag zugeleitet werden. Dieser muss der Abgabe zustimmen.
Die milliardenschweren Einnahmen aus der Gasumlage von 2,419 Cent pro Kilowattstunde sollen an solche Unternehmen fließen, die wegen der eingestellten russischen Gaslieferungen auf dem Weltmarkt teure Ersatzlieferungen einkaufen müssen.
Mit den nun vorgeschlagenen Änderungen soll der Kreis der anspruchsberechtigten Gasimporteure auf marktrelevante und bedürftige Versorgungsunternehmen begrenzt werden.
BMWi nennt vier Kriterien für Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind laut BMWi erstens nur solche Gasimporteure, die während der Inanspruchnahme keine Gewinne (vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen) erzielen. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Gasimporteure zweitens ihre Bedeutung für die Marktstabilität nachweisen. Die von den Gasimporteuren gemeldeten Fehlmengen müssen demnach mindestens 1 Prozent der Gesamtnachfrage Deutschlands betragen. Drittens müssten die Unternehmen auf Bonus- und Gewinnausschüttungen verzichten, außerdem müssen die Unternehmen Transparenzpflichten mit Blick auf die Eigentümerstruktur und die Besteuerung erfüllen.
Die Umlage selbst soll ab 1. Oktober erhoben werden, aber die Abschlagszahlungen an die antragstellenden Unternehmen erfolgen erst ab dem 31. Oktober. Diese Verschiebung der Auszahlung wurde beschlossen, um die Reduzierung des Kreises der Antragsberechtigten umsetzen zu können.
Weitere Änderungen an der Gasumlage sind laut Wirtschaftsministerium im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch denkbar. Denn es liefen noch "intensive und konstruktive Gespräche mit der EU-Kommission", um EU-beihilferechtliche Fragen zu klären.
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September 21, 2022 09:31 ET (13:31 GMT)